Abmahnung NB Technologie GmbH: Unlautere Werbung mit “nickelfrei”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH wegen angeblich irreführender Werbeaussagen beim Vertrieb von Schmuckwaren aus Edelstahl im Zusammenhang mit dem Nickelgehalt vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: angebliche unlautere Werbeaussagen (Schmuckwaren aus Edelstahl werden als nickelfrei bezeichnet, obwohl sie Nickel enthalten sollen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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