Ändern die neuen Werbebedingungen der Stiftung Warentest etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertung?

Die Werbung mit guten Testergebnissen erfreut sich bei Unternehmen großer Beliebtheit.

Insbesondere die Tests der Stiftung Warentest sind in der Bevölkerung bekannt und genießen einen guten Ruf, so dass viele Unternehmen gerne darauf verweisen, dass ihre Produkte bei diesen Tests einen guten Eindruck hinterlassen haben.

Die Stiftung Warentest hat Anfang diesen Jahres nun ihre Nutzungsbedingungen zur Werbung mit ihren Untersuchungsergebnissen aktualisiert.

Ändert sich durch die neuen Bedingungen etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertung?

Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

Auch Verbraucher haben einen Vorteil, wenn mit Testergebnissen der Stiftung Warentest geworben wird.

Denn so können sie schon allein anhand der Werbung die Qualität eines Produkts einschätzen.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Ergebnisse richtig und originalgetreu in der Werbung wiedergegeben werden.

Bei verzerrten Darstellungen kann es zu wettbewerbsrechtlich zu beanstandeten Irreführungen der Verbraucher kommen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.