BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Häufig Abgrenzungsschwierigkeiten
  • BGH schafft Klarheit
  • Worum ging es konkret?
  • Platzierung der Werbeaussage ist maßgeblich
  • „Selbstverständlich“ kann Zauberwort sein
  • Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.