Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert.

Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig – so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.

Die elektronische Zigarette besteht im Wesentlichen aus einer Zigarettenattrappe, in der Wasserdampf produziert und in einer Filterkartusche mit verschiedenen Aromen und – sofern darin enthalten – auch Nikotin angereichert wird,

Durch dieses System entsteht kein Rauch, sodass die künstlichen Zigaretten nicht vom Rauchverbot erfasst werden und den Organismus auch nicht mit Abfallstoffen wie Teer und Ruß belasten. Allerdings dürfen nach dem Willen der Bezirksregierung von Niederbayern die nikotinhaltigen Kartuschen nicht auf dem freien Markt vertrieben werden.

Der IT-Recht Kanzlei liegt ein entsprechendes Schreiben der Bezirksregierung von Niederbayern vor, in dem einem Onlinehändler ein Vertriebsverbot für solche Kartuschen angedroht wird. Argument: Nikotin sei ein pharmakologisch wirksamer Stoff und nikotinhaltige Produkte würden somit gem. §§ 2, 43 Arzneimittelgesetz (AMG) der Apothekenpflicht unterliegen..

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.