Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung

Eine Unternehmensseite bei Facebook kommt in den meisten Fällen nicht ohne die Nutzung fremder Inhalte aus. Bilder aus dem Netz werden zur Veranschaulichung von Beiträgen und zur graphischen Untermalung eingesetzt, Hyperlinks weisen den Weg zu interessanten externen Seiten und Nutzer haben die Möglichkeit, Posts auf der Pinnwand der Seite zu hinterlassen.

Doch Vorsicht: Für die Facebook-Seite gilt wie für normale Internetseiten auch, dass bei der Verwendung von fremden Inhalten auch fremde Rechte, zuvorderst Urheberrechte, beachtet werden müssen. Zudem stellen sich die üblichen, im Zusammenhang mit Links und user-generated Content auftretenden Haftungsfragen.
Dieser Beitrag soll die wichtigsten Problemkreise in aller Kürze aufzeigen und auf die  facebookspezifischen Besonderheiten hinweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite bestehen,

I. Nutzung von fremden Inhalten (Bilder, Videos, Musikstücke, Texte, etc.)

1. Beachtung des Urheberrechts

Bei der Nutzung von fremden Inhalten ist in erste Linie das Urheberrecht zu beachten.
In dem Moment, in dem ein Werk i.S.d. § 2 II UrhG, also eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt, genießt dieses urheberrechtlichen Schutz. Allein dem Urheber stehen die (wirtschaftlichen) Verwertungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, etc., vgl. §§ 15 ff. UrhG) und das Urheberpersönlichkeitsrecht ( §§ 12 ff. UrhG) zu.  Nur der Urheber kann anderen Personen Nutzungsrechte einräumen ( §§ 31 ff. UrhG) .
Wer also auf seiner Facebook-Seite Inhalte einbindet, deren Urheber nicht er selbst ist, muss, sofern diese urheberrechtlich geschützt sind, vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen (in Form eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechts oder einer schlichten Einwilligung).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.