Schlagwort -Nutzung

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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke
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Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial
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Abmahnung ebay: Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Produktfotos
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Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör im Internet
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Abmahnung eBay Produktbildnutzung
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So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen
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Nutzung von „Facebook“-Logos und -Marken – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen
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Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung
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Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung
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Update Abmahnung Beauty4you S.L.
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Abmahnung Thomas Burchardt
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Abmahnung Franz Huber

Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke für Gummipuppen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführende Nutzung einer Marke (Weiterleitung auf eine andere) 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Getty Images International wegen angeblicher Nutzung von Bildmaterial ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Getty Images International
  • Begründung: angeblich nicht autorisierte Bildmaterialnutzung
  • Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung ebay: Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Produktfotos

Ein eBay Händler wurde wegen nicht autorisierter Nutzung von Produktfotos eines Modelabels abgemahnt.

 

Diese Abmahnung liegt der IT-Recht Kanzlei München nun vor.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Urheberrechtsverletzung durch nicht autorisierte Nutzung eines Lichtbildes (Produktfoto)

 

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Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör im Internet

Zahlreiche Anbieter von Ersatzteilen oder Zubehör zu Markenprodukten verkaufen ihre Waren im Internet. Insbesondere im Automotive-Bereich tummeln sich viele Händler. Aber auch bei Elektronikgeräten und anderen Produkten kann man eine Vielzahl von Ersatzteil- und Zubehöranbietern finden. Meist bewerben diese Anbieter ihre Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. Doch ist dies zulässig? Im Folgenden ein paar Gedanken dazu, die markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Aspekte berücksichtigen sollen.

I. Markenrechtliche Aspekte

Wer eine Rubrik nach einer fremden Marke benennt oder diese Marke bei der Produktbeschreibung angibt, nutzt eine fremde Marke. Dabei ist zu beachten, dass Namen wie „Volkswagen“, „Mercedes“, „Apple“ etc. in aller Regel eingetragene Wortmarken sind. Marken können also nicht nur die Symbole und Logos der Hersteller (Bildmarken), sondern auch das Wort selbst sein, vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG.

Abmahnung eBay Produktbildnutzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

unerlaubte Nutzung eines Produktbildes (Münzen)

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an.

Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht.

Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro.

Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto.

Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Nutzung von „Facebook“-Logos und -Marken – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen

Die kleinen blauen Zeichen mit weißem Schriftzug greifen um sich. Facebook-Mitglieder, vor allem Unternehmen, weisen immer öfter zu Werbezwecken darauf hin, dass sie auf Facebook vertreten sind.

Facebook-Logos tauchen dabei online (z.B. auf der eigenen Unternehmens-Website) und immer öfter auch offline auf (z.B. in Broschüren und auf Plakaten). Hält sich der Verwender dabei aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community.

1. Rechtlicher Hintergrund

Facebook hat großes Interesse an der Verbreitung seiner Logos. Dies ist schließlich kostenlose Werbung für Facebook  und lockt noch mehr User auf die Plattform.

Gleichzeitig will das US-Unternehmen eine unkontrollierte Verbreitung verhindern, die seine Interessen beeinträchtigen könnte.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung

Eine Unternehmensseite bei Facebook kommt in den meisten Fällen nicht ohne die Nutzung fremder Inhalte aus. Bilder aus dem Netz werden zur Veranschaulichung von Beiträgen und zur graphischen Untermalung eingesetzt, Hyperlinks weisen den Weg zu interessanten externen Seiten und Nutzer haben die Möglichkeit, Posts auf der Pinnwand der Seite zu hinterlassen.

Doch Vorsicht: Für die Facebook-Seite gilt wie für normale Internetseiten auch, dass bei der Verwendung von fremden Inhalten auch fremde Rechte, zuvorderst Urheberrechte, beachtet werden müssen. Zudem stellen sich die üblichen, im Zusammenhang mit Links und user-generated Content auftretenden Haftungsfragen.
Dieser Beitrag soll die wichtigsten Problemkreise in aller Kürze aufzeigen und auf die  facebookspezifischen Besonderheiten hinweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite bestehen, Mehr erfahren

Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung

In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert.

Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?

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Update Abmahnung Beauty4you S.L.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Beauty4you S.L. wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dr. Fuchs Schönigt Partner Rechtsanwälte

Abmahner: Beauty4you S.L.
Begründung:

angeblich unerlabute Nutzung eines Produktbildes

Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Thomas Burchardt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Nutzung eines Bildwerkes.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Burchardt
Begründung:

angeblich unerlaubte Nutzung des Bildwerkes „San Marino 2 Euro Sondermünze 2007“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: ebay-Kleinanzeigen

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Abmahnung Franz Huber

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Franz Huber wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Franz Huber
Begründung:

angeblich unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Immobilienscout24

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.