Hersteller können einen Verkauf nach UVP nicht verlangen

Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.

 

Der Hinweis auf die Preiskalkulation

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06. November 2012 die Beschwerde gegen ein Urteil des Kartellsenats des Berliner Kammergerichts zurückgewiesen. Es ging einmal mehr um Schulranzen und Rücksäcke, die ein online Händler zu Preisen, die die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers deutlich unterschritten, im seinem online Shop angeboten hat.

Ein Außendienstmitarbeiter des Herstellers hatte den online Händler angerufen und ihm mitgeteilt, er könne die Preiskalkulation des Händlers für bestimmte Produkte nicht nachvollziehen. Auf Fragen des Händlers, ob diese Frage mit der zukünftigen Belieferung von Schulranzen und Rücksäcken des Herstellers zusammenhängt wich der Außendienstmitarbeiter des Herstellers aus.

Das Kammergericht sah hier dennoch einen Zusammenhang zwischen der zukünftigen Belieferung des Händlers und seiner Preispolitik und hat den Hersteller verurteilt, solche Äußerungen zu unterlassen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.