Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Die Verknüpfung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme ist eine äußerst rentable Marketingstrategie. Durch die Aussicht auf einen Gewinn sollen die Verbraucher dazu verleitet werden, die Ware des Händlers zu kaufen.

Allerdings ist diese Geschäftspraktik aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht ganz ungefährlich. Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen den von der Gewinnchance geblendeten Verbraucher vor einer unüberlegten Kaufentscheidung zu bewahren.

 

I. Gesetzliche Bestimmungen

 

Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Lauterkeit der Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit einem Warenerwerb ist sowohl nationales Recht, als auch Gemeinschaftrecht zu beachten.

1. Nationales Recht

 

Die einschlägigen Bestimmungen finden sich im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

§ 3 UWG legt als Generalklausel ein Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen fest:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.