LG Bochum: Abbruch einer eBay-Auktion bei kleinen Mänglen zulässig

Während der Dauer einer eBay-Auktion kann es immer einmal passieren, dass bei dem eingestellten Gegenstand ein Mangel auftritt – in diesem Fall ist es laut eBay möglich, die Auktion abzubrechen.

Auch das Landgericht Bochum hat nun in einem konkreten Fall bestätigt, dass ein solcher Abbruch rechtens war, obwohl es sich bei dem Mangel nur um einen Lappalie handelte (vgl. aktuell LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az. 9 S 166/12).

Der Sachverhalt ist schnell geschildert: Ein eBay-Mitglied stellte sein Fahrzeug, einen Mercedes der A-Klasse, bei eBay zum Verkauf ein. Kurz darauf bemerkte er, dass die Zentralverriegelung des Fahrzeugs ihren Dienst quittiert hatte, und brach die Auktion daraufhin wieder ab – zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bieter jedoch schon einen Euro auf das Fahrzeug geboten. Die Zentralverriegelung konnte kurze Zeit später für etwa 65 Euro repariert werden, das Fahrzeug wurde daraufhin in einem anderen Portal für 2.800 Euro.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.