Mangelhafte Sommerreifen: Rücktritt von einem Kaufvertrag

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde.

Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts.

Ende April 2010 erwarb der Geschäftsführer einer Firma zwei gebrauchte Sommerreifen für einen Porsche 911 zu einem Preis von 960 Euro.

Nachdem er die Reifen abgeholt hatte, stellte er zuhause fest, dass ein Reifen eine Beschädigung des inneren Profilblocks aufwies. Grund war eine Schraube, die in dem Reifen steckte. Er sandte die Reifen zurück an den Verkäufer und bat um Rücküberweisung des Kaufpreises.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.