Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf,

Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass ein Großteil der Verbraucher Wert auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Onlineshops legt und sich auch in irgendeiner Form mit dieser Thematik beschäftigt. Es macht für Händler also durchaus Sinn, den eigenen Shop juristisch überprüfen zu lassen.

Eine solche rechtssichere Ausgestaltung gewährleistet die anwaltliche Überprüfung der IT-Recht Kanzlei München; diese umfasst eine rechtlichen Prüfung durch die IT-Recht Kanzlei, dauerhafte rechtliche Betreuung und auch Zurverfügungstellung  erstellte Rechtsinhalte verwendet werden. Die Überprüfung findet anhand eines selbst entwickelten und ständig aktualisierten Prüfungskataloges statt, der mittlerweile über 100 einzelne Prüfungspunkte umfasst.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.