Schlagwort -Gütesiegel

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Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem veralteten Testergebnis
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit Gütesiegel
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Abmahnung Prima Decorina, Andrea Claudia Delp
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Links der Woche: Nazi-Leaks, Hackerangriff, Gütesiegel für Handybilder, Facebook
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Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei
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Werbung mit SGS-Standards: Zulässig, wenn Prüfung durch SGS erfolgte

Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen

Immer häufiger sind auf gängigen Produkten spezifische Prüfzeichen zum Zwecke der Verbraucherinformation abgebildet, die dem potentiellen Käufer nicht nur die hohe Qualität der Ware, sondern vor allem auch deren Konformität mit gewissen Sicherheitsstandards vermitteln sollen.

Neben gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen (wie z.B. der CE-Kennzeichnung) kommt auch den Zeichen privater Prüforganisationen hohe Bedeutung zu. Diese unterziehen die zu untersuchende Ware oft intensiveren Tests oder prüfen die Übereinstimmung der Produkte mit bestimmten Richtlinien über das gesetzliche Maß hinaus.

Auf der einen Seite ist allerdings vielen Verbrauchern die Bedeutung der verschiedenen Produktkennzeichen, die meist in Form von Logos oder Symbolen auftreten, nicht bekannt, obwohl sie primär als Hilfe bei der Kaufentscheidung dienen sollen.

Auf der anderen Seite nutzen Lieferanten und Händler vermehrt insbesondere die Zeichen privater Prüfverbände aufgrund mangelnder Transparenz der Vergabekriterien, ohne dabei die an die Nutzung gestellten spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Dies geht nicht nur mit einem hohen Abmahnrisiko auf Grundlage des unlauteren Wettbewerbs einher, sondern kann auch dazu führen, dass der Zeichenmissbrauch selbst von der jeweiligen Prüforganisation geahndet wird.

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem veralteten Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblicher Werbung mit einem alten Testergebnis vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit dem Öko Test Gütesiegel („sehr gut“ Ausgabe 06/2009)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit Gütesiegel

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung mit Gütesiegel „Echt Leder“

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Prima Decorina, Andrea Claudia Delp

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Prima Decorina, Andrea Claudia Delp wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Prima Decorina, Andrea Claudia Delp
Begründung:

angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Widerrufsfolgen

angeblich irreführende Werbung mit dem „trusted shops“-Siegel

angeblich irreführende Angaben zur Lieferzeit

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Internetshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 35.000 €,

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Links der Woche: Nazi-Leaks, Hackerangriff, Gütesiegel für Handybilder, Facebook

Wir begrüßen Sie zu unseren ersten Links der Woche im Jahre 2012. Die erste Arbeitswoche im neuen Jahr war kurz, gleichwohl gab es wieder einige erwähnenswerte „Online-Funde“. 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 01 (02.01.-05.01.2012)

😐 Web-Pranger: „Nazi-Leaks“ kündigt neue Veröffentlichungen an, mehr…

😐 Hackerangriff auf Bundespolizei: Fieser Gruß an den neugierigen Papa, mehr…

🙂 Mein Bild: Digitales Gütesiegel für Handy-Bilder, mehr…

😉 Surfst Du noch, oder hackst Du schon ? Facebook lädt wieder zum „Hacker Cup“ ein, mehr…

🙁 „Broken Hearts“: Facebook trägt Mitschuld bei vielen Trennungen, mehr…

Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf, Mehr erfahren

Werbung mit SGS-Standards: Zulässig, wenn Prüfung durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben.

Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

In der Werbung wird es mittlerweile zur beliebten Praxis, die eigenen Produkte mit gar nicht vorhandenen Zertifikaten zu schmücken – entweder es wird die (selbst vorgenommene) Prüfung „nach XY-Standards“ angepriesen, oder das Vorliegen des Zertifikats wird einfach nur behauptet. Vor Gericht wird es dann natürlich schwierig, die Zertifizierung nachzuweisen – mit entsprechender Urkunde ist der Beweis eine Sache von Sekunde, ohne jedoch schlichtweg unmöglich, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.