Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung

In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert.

Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?

I. Was ist und wie funktioniert Facebook?

Facebook ist ein Online-Kontaktnetzwerk, aufrufbar über die Internetseite www.facebook.com. Betrieben wird es von der Facebook Incorporated, einer amerikanischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien. Gegründet wurde die Gesellschaft im Jahr 2007 vom Facebook-Entwickler Mark Zuckerberg.  Das Unternehmen ist noch nicht börsennotiert, ein Börsengang ist für 2012 geplant.

Facebook zählt derzeit ca. 750 Millionen Mitglieder, was ungefähr 10 % der Weltbevölkerung entspricht. Täglich kommen neue Nutzer hinzu, Im Zeitraum Januar bis Juni 2011 beispielsweise pro Sekunde etwa acht (https://www.socialmediaschweiz.ch/html/landerberichte.html). In Deutschland verfügen knapp 20 Millionen Menschen über einen Facebook-Account, also ca. 25% der Bevölkerung.

Grundidee von Facebook ist es, Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, sich im Netz zu präsentieren und sich mit Freunden zu vernetzen. Der Nutzer meldet sich dazu bei Facebook an und erstellt eine Profilseite mit seinem Namen und weiteren persönlichen Daten. Diese ist je nach Einstellung vollständig oder teilweise für alle anderen Nutzer zugänglich. Über eine sogenannte „Freundschaftsanfrage“ kann der Nutzer sich dann mit anderen vernetzen, sofern diese die Anfrage akzeptieren.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.