Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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