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Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer
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Abmahnung OLPAT GmbH
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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Die Firma OLPAT GmbH hat einen weiteren Onlinehändler abgemahnt der sich durch die Bezeichnung als Geschäftsführer in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Homepage-Betreiber, der als Einzelunternehmen gewerblich aktiv ist bezeichne sich in seinem Impressum als Gewschäftsführer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.000 €

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Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben im Impressum abgemahnt.

Der Onlinehändler verstoße damit gegen §5 TMG und verschaffe sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

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