Abmahnung omnicom GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma omnicom GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sebastian Link Rechtsanwalt

Abmahner: omnicom GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („40 Euro Klausel“)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
angeblich fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragtextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma omnicom GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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