Bode & Partner mahnt für Order Online USA Inc. ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde die nächste Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. vertreten durch die Kanzlei Bode & Partner vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bode & Partner, Rechtsanwälte, Buchprüfer
  • Abmahner: Order Online USA Inc.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende wesentliche Merkmale in der Produktbebschreibung beim Verkauf eines Flipcharts wie z.B. Abmessung, Material
    • angeblich unzulässige  Button-Lösung „Bestellung absenden“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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