Archiv -22. März 2013

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Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid
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Bode & Partner mahnt für Order Online USA Inc. ab
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Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Fehlender Grundpreis
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Abmahnung Onlineversand Leipzig GmbH: Privatverkauf oder gewerblich
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Abmahnung Online-Shop: Fehlender Grundpreis bei Beauty-Produkten
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Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Händlerstatus
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Abmahnung Internetshop: Fehlende Angabe von wesentlichen Merkmalen

Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid

An diesem Wochenende stehen die letzten Ostereinkäufe an, doch vorher gibt es noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 11 (18.03. –  22.03.2013):

 

  • 🙁 Aufgepasst: Links im Tarnkleid […]
  • 😐 Amazon: Erhielt mindestens 14 Millionen Euro Steuergelder […]
  • 🙂 Grüne: Kritisieren eingebaute Schwachstellen in Elektrogeräten […]
  • 😐 Google: Arbeitet angeblich an eigener Smartwatch […]
  • 😐 Augsburger Allgemeine: Beschlagnahmung von Nutzerdaten war rechtswidrig […]
  • 🙂 Google Keep: Google startet Notizendienst […]

Bode & Partner mahnt für Order Online USA Inc. ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde die nächste Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. vertreten durch die Kanzlei Bode & Partner vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bode & Partner, Rechtsanwälte, Buchprüfer
  • Abmahner: Order Online USA Inc.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende wesentliche Merkmale in der Produktbebschreibung beim Verkauf eines Flipcharts wie z.B. Abmessung, Material
    • angeblich unzulässige  Button-Lösung „Bestellung absenden“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte

Der „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ (VSW) scheint sich auf den Wellness-Sektor einzuschießen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der gleich gegen mehrere Wellness- bzw. Fitness-Produkte vorgegangen wird.

Konkret betroffen sind die Artikel „Celluless MD“, „Gym Form Duo“ und „Dyna-Muskeltrainer“, die mit übertriebenen Wirkversprechen angeboten wurden. Ein (un-)schöner Anlass, einmal die Problemfelder „Wellness-Werbung“ und „Wettbewerbsvereine“ etwas näher zu betrachten.

Abgemahnte WerbungDie Abmahnungen beziehen sich auf irreführende Werbeaussagen im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG. So solle das Massagegerät „Celluless MD“ mit einer speziellen Vakuumtechnik und besonderen Massageköpfen Fettzellen abbauen, Cellulite reduzieren und allgemein den Körper verschlanken. Das Muskelstimulationsgerät „Gym Form Duo“ sollte per elektronischer Stimulation den Muskelaufbau fördern und den Trainingseffekt derart steigern, dass in halber Trainingszeit das doppelte Resultat erzielt werden könne. Auch der „Dyna-Muskeltrainer“ sollte dies schaffen, und darüber hinaus noch beachtliche Resultate erbringen, etwa 60 Sit-ups in nur zwei Minuten.

All das widerspricht natürlich gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist daher in die Kategorie „Quatsch“ einzuordnen. Leider ist das in diesem Fall gar nicht so witzig, weil im deutschen Wettbewerbsrecht Quatsch relativ teuer werden kann. Im vorliegenden Fall kam es zur Abmahnung, die mit € 166,60 zumindest noch recht glimpflich beziffert war.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Fehlender Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei München wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Onlineversand Leipzig GmbH: Privatverkauf oder gewerblich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Onlineversand Leipzig GmbH, Mike Kretschmann zum Thema Privatverkauf oder gewerbliches Handeln vor.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Onlineversand Leipzig GmbH
  • Begründung: angeblich fehlender Ausweis der gewerblichen Tätigkeit und damit fehlende Pflichtangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
    Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
    Gegenstandswert: 20.000 Euro,

  

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Abmahnung Online-Shop: Fehlender Grundpreis bei Beauty-Produkten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Beautyprodukten

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Händlerstatus

Ein Anbieter auf ebay, der privat verkauft  hat eine Abmahnung wegen angeblich gewerblichem Status seiner Aktivitäten erhalten.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich habe der Umfang  der Privatverkäufe gewerblichen Charakter angenommen

 

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Abmahnung Internetshop: Fehlende Angabe von wesentlichen Merkmalen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung zur Thematik „Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Artikels“ von einem Online-Händler vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe von Produktmerkmalen wie Größe, Maße, Verpackungsinhalt, Gewicht, Stromanschluss und Stromverbrauch

 

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