Abmahnung Pascal Meyer durch Baek Law 40€ Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Pascal Meyer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Pascal Meyer
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-€-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 6.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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