Abmahnung Reinhold Rutz

Die Firma Reinhold Rutz Warenhandel hat einen Mitbwerber auf ebay wegen angeblich mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Reinhold Rutz
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
    • angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
    • angeblich fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • angeblich unzulässige Übertragung des Transportrisikos auf den Kunden
    • fehlende Hinweise zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
    • fehlende Angaben darüber, welche Vertragssprachen zur Verfügung stehen
    • angeblich unzulässige Angaben zur Frankierung von Rücksendungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 30.000€

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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