Abmahnung Robert Klingel OHG „MONA“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Robert Klingel OHG wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblichen unerlaubtem Vertrieb.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Robert Klingel OHG
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der deutschen Marke und der Gemeinschaftsmarke „MONA“ durch den Vertrieb von Kleidungsstücken unter diesem Namen

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 150.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen. 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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