Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblichen unerlaubtem Vertrieb.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage

Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
Begründung:

angeblich nicht autorisierter Vertrieb von Produkten der Marke „Flytouch“

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 50.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Anmerkung

Beim Verkauf von festen Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeiten (z.B. Obst oder Gemüse in Konserven oder Gläsern), die neben der Gesamtfüllmenge auch das Abtropfgewicht ausweisen, ist der Grundpreis auf das jeweilige Abtropfgewicht zu beziehen.
Hierbei ist zu beachten, dass folgende Erzeugnisse – einschließlich ihrer Mischungen -, auch gefroren oder tiefgefroren, sofern sie gegenüber den wesentlichen Bestandteilen der betreffenden Zubereitung nur eine untergeordnete Rolle spielen und folglich für den Kauf nicht ausschlaggebend sind als Aufgussflüssigkeiten gelten:

Wasser
wäßrige Salzlösungen
Salzlake
Genußsäure in wäßriger Lösung
Essig
wäßrige Zuckerlösungen
wäßrige Lösungen von anderen Süßungsstoffen oder -mitteln
Frucht- oder
Gemüsesäfte bei Obst und Gemüse.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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