Abmahnung Mike Schwarz & Sven Reichel „Templer“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Herren Mike Schwarz & Sven Reichel wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Herbert A. Marx – Rechtsanwalt

Abmahner: Mike Schwarz & Sven Reichel
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Templer“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 50.000 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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