Abmahnung svh24.de GmbH – Rücksendekosten und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma svh24.de GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Himmelmann – Pohlmann

Abmahner: svh24.de GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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