Schlagwort -04.11.2011

1
Abmahnung ebay: Einsatz einer veralteten Widerrufsbelehrung

Abmahnung ebay: Einsatz einer veralteten Widerrufsbelehrung

Erneut wurde ein ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung (Fassung aus der Zeit vor dem 04. August 2011) abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte, weil “veraltete” Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.