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Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung

Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jürgen Theißen wegen angeblich unzureichender Tetilkennzeichnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Jürgen Theißen
  • Begründung: angeblicher Vertrieb von Herrenunterwäsche ohne ordentliche Textilkennzeichnung (100% Baumwolle)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.