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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Garantieangaben

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Garantieangaben

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zur Garantie („…Garantie“ und „1 Jahr Garantie von unserem Haus“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.