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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unzulässige Werbung mit Testergebnissen

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unzulässige Werbung mit Testergebnissen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Testergebnissen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit Testergebnissen mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Haushaltswaren/Küchenutensilien ohne die genaue Quellenangabe anzugeben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Pauschale: 255,– € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.