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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“

Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testurteil vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Weerbung mit einem Testurteil ohne Angabe der Fundstelle desselben und ohne Angabe des Zeitpunkts des zugrundeliegenden Tests.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.