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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen Art. 246 §11 Nr. 4 EGBGB

Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen Art. 246 §11 Nr. 4 EGBGB

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher Angaben über den Vertragsschluss vorenthalten soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben über den Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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