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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: “Grundpreis – Babyartikel”
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Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Babyartikeln

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: “Grundpreis – Babyartikel”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Babartikeln/Babynahrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Babyartikeln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Babyartikeln über das Internet

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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