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Abmahnung Wettbewerbszentrale München: Fehlende Verkehrsfähigkeit

Abmahnung Wettbewerbszentrale München: Fehlende Verkehrsfähigkeit

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro München wegen angeblich fehlender Verkehrsfähigkeit eines LED-Nachrüstkits für PKW vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: angeblich fehlende Verkehrsfähigkeit eines Scheinwerfer-Nachrüstkits
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.