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Abmahnung Webshop: Markenrechtsverletzung „CONTUR“

Abmahnung Webshop: Markenrechtsverletzung „CONTUR“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen Rechtsverletzungen an einer Marke vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Markenrechtsverletzung an der Marke “CONTUR”

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.