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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler der Cremes und Bodylotions verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der Grundpreis sei nicht beim Endpreis angegeben, daher verstoße der Händler gegen die Peisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.