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Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Rasierschaum und Deo

Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Rasierschaum und Deo

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Rasierschaum und Deo-Sticks

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Telefon: 089 / 130 1433-0
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