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eBay: Angabe der Garantie bei Elektronikarikeln bald Pflicht

eBay: Angabe der Garantie bei Elektronikarikeln bald Pflicht

Nachdem wir erst kürzlich von den geplanten Änderungen Amazons zur Rückgabebedingungen-Anzeige berichtet hatten, wartet eBay mit einer eigenen „Drohung“ an seine gewerblichen Händler auf.

In einem aktuellen Newsletter lässt eBay verlauten, dass es ab dem 15.09.2012 für gewerbliche Händler von Elektronikartikeln verpflichtend werden soll, das Artikelmerkmal „Herstellergarantie“ zu nutzen.

Geplante Änderung:

In einer harmlos anmutenden E-Mail-Nachricht versendete die Verkaufsplattform eBay auszugsweise nachstehende Hinweise hinsichtlich der für Herbst 2012 geplanten Änderungen:

Ab 25. September müssen alle gewerblichen Verkäufer das Artikelmerkmal „Herstellergarantie“ nutzen, wenn sie Elektronikartikel als „neu“ oder „neu: Sonstige“ einstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, zusätzlich klar und deutlich die Details in der Artikelbeschreibung anzugeben. lmmer mehr Käufer legen großen Wert auf die Herstellergarantie, denn sie schafft mehr Vertrauen. Durch detaillierte Angaben zur Herstellergarantie erhöhen Sie lhre Verkaufschancen, insbesondere bei hochwertigen Artikeln.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.