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Europäische Kommission will einheitliche Steuerregeln für Gutscheine

Europäische Kommission will einheitliche Steuerregeln für Gutscheine

Die Europäische Kommission hat kürzlich vorgeschlagen, die entsprechenden Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU zu aktualisieren und zu vereinheitlichen.

Alle Arten von Gutscheinen sollen in den Mitgliedstaaten künftig steuerlich gleich behandelt werden.

Aufgrund der Unterschiede der nationalen Mehrwertsteuer-Vorschriften ist nicht immer klar, wo ein Gutschein zu besteuern ist, der in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen verwendet wird.

Dies gilt zum Beispiel für international tätige Hotelunternehmen, die mit Gutscheinen für Unterkünfte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten werben. 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.