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EU-Kommission will mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern durchsetzen

EU-Kommission will mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern durchsetzen

Dafür hat die Europäische Kommission am gestrigen Dienstag in Brüssel einheitliche Regeln vorgeschlagen:

das Gemeinsame Europäische Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.

PM der EU-Kommission:

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Millionen Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.