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Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn er sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will.

Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe beinhalten.

A. Gesetzliche Vorgaben bei der Online-Werbung für Chemikalien

Am 09.11.2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (ChemGuaLiAnpG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS- oder CLP-Verordnung), die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurden u. a. einige Vorschriften des Chemikaliengesetzes – ChemG geändert, welches u. a. Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten für Chemikalien regelt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.