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Das originelle Urheberrecht und die Fußball-Spielpläne

Das originelle Urheberrecht und die Fußball-Spielpläne

Fußball-Spielpläne – immer wieder Stein des Anstoßes. Die Macher von Fußball-Spielplänen wollen unter Berufung auf das Urheberrecht die kommerzielle Nutzung der von Ihnen erstellten Spielpläne verbieten lassen bzw. Lizenzgebühren verlangen.

Allein der Arbeitsaufwand, Investitionskosten und spezielle Sachkenntnis bei der Erstellung führen jedoch nicht dazu, dass ein Fußball-Spielplan urheberrechtlich geschützt ist.

Dazu müsste bei der Auswahl oder Anordnung der Daten eine „Originalität“ zum Ausdruck kommen, urteilte der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-604/10, Football Dataco Ltd u. a. / Yahoo! UK Ltd u.a.).

Durch die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken werden diese urheberrechtlich geschützt, wenn die Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.

Die Datenbanken können auch durch das Schutzrecht „sui generis“ geschützt sein, wenn für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine wesentliche Investition erforderlich ist.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.