Schlagwort -geographische Angabe

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Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“

Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein größerer Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.  

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.