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Abmahnung IDO Verband: Gerichtsstandangaben sind unzulässig

Abmahnung IDO Verband: Gerichtsstandangaben sind unzulässig

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzulässiger Gerichtsstandangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • irreführende Formulierung zum Versand
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • unzulässige Gerichtsstandangaben
    • unzureichende Angaben zu den Auslandsversandkosten
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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