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Abmahnung Webshop: Geschmacksmusterverletzung „Trachtenhut“

Abmahnung Webshop: Geschmacksmusterverletzung „Trachtenhut“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung einen Internetshop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

Geschmacksmusterverletzung DE 402009003288 (“Trachtenhut”)

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.