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Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe

Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe

Dass nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden sollte, die überhaupt nicht in einem Lebensmittel enthalten sind, ist nichts Neues.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Abbildung von z.B. Früchten auf einer Getränkeflasche wie eine Inhaltsangabe wirkt – mit dem Effekt, dass tatsächlich Bestandteile der abgebildeten Frucht im Getränk enthalten sein müssen.

So befand auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Fall, in dem es um die Abbildung einer Orangenblüte auf einem „near water“-Getränk ging (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.3.2012, Az. 6 U 12/11). Mehr erfahren

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