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Abmahnung Dirk Zimmermann „Gewährleistungsfrist“

Abmahnung Dirk Zimmermann „Gewährleistungsfrist“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Dirk Zimmermann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zur Gewährleistungsfrist.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: ARGOS Anwälte

Abmahner: Dirk Zimmermann
Begründung:

angeblich unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfrist/-dauer

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 € Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.