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Gewerblicher Klimaschutz? Verbraucherzentrale vs. Raumklimageräte
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Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung
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Abmahnung Manuel Benesch

Gewerblicher Klimaschutz? Verbraucherzentrale vs. Raumklimageräte

 Klimaschutz ist in aller Munde, und auch das Mikroklima des heimischen Wohnzimmers wird immer öfter mit einer Klimaanlage vor den raumklimaschädlichen Einflüssen des Sommers verteidigt.

Da das globale Klima trotzdem ein Thema bleibt, werden einzelne Geräte im Internet gerne als „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ angepriesen. Hiergegen gehen derzeit Verbraucherschutzorganisationen mit einer Reihe von Abmahnungen gegen Onlinehändler vor.

Das grundsätzliche Argument: Diese Geräte mögen raumklimafreundlich sein, sind aber definitiv nicht klimafreundlich oder gar „ökologisch“. Zum Einen verbrauchen sie im Betrieb große Mengen an Energie, zum anderen enthalten sie oftmals klimaschädliche Chemikalien.

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Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung

Bin ich Unternehmer, oder bin ich es nicht ?

Die Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer spielt beim Rechtsverkehr im Internet eine entscheidende Rolle.

Alltäglich ist man im Onlinehandel mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b, 312d i.V.m. § 355 BGB) oder mit den Beweislast- und Gewährleistungsregelungen des Verbrauchsgüterkaufs ( §§ 474 ff. BGB) konfrontiert.

All diesen Vorschriften ist gemein, dass ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorliegen muss.

Aus diesem Anlass sollen im Folgenden die Begriffe des Verbrauchers und Unternehmers näher dargestellt und einzelne Sonderfälle aufgezeigt werden.

Abschließend geben einige Rechtsprechungshinweise eine weitere Hilfestellung für die gerade in Grenzfällen vielfach komplizierte Abgrenzung.

Der Verbraucher ( § 13 BGB)

1.    Der Begriff des Verbrauchers in § 13 BGB

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Verbraucherbegriff des § 13 BGB findet Anwendung, wenn im Gesetz (im BGB oder anderen Gesetzen, z.B. auch UWG) vom „Verbraucher“ die Rede ist. Die folgenden zwei Merkmale sind von besonderer Bedeutung.

Den ganzen Leitfaden lesen (Link)

Abmahnung Manuel Benesch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Manuel Benesch wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Manuel Benesch
Begründung:

angeblich fehlende Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 6.000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.