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Abmahnung Wettbewerbszentrale irreführende Werbung (Webshop)

Abmahnung Wettbewerbszentrale irreführende Werbung (Webshop)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff “Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer” 

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.