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Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein

Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in etlichen Bußgeldverfahren rechtliche Hilfestellung geleistet, die gegen Unternehmen eingeleitet wurden, welche in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.

In den Anhörungsbogen, die den Betroffen zugestellt werden, steht im besten Amtsdeutsch geschrieben:

Sie haben als Inhaber der Firma X diese unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht in das beim Umweltbundesamt (https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/content.do) geführte Verzeichnis eintragen lassen…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.