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Selektive Vertriebssysteme: EuGH fordert Erlaubnis des Internetvertriebs

Selektive Vertriebssysteme: EuGH fordert Erlaubnis des Internetvertriebs

Viele Hersteller wollen ihr Fachhändlernetz gegen Konkurrenz aus dem Internet schützen.

Im Allgemeinen erfolgt dies im Rahmen einer Regelung des Fachhändlervertrages, der einen Vertrieb über das Internet ausschließt. Dem hat der EuGH eine klare Absage erteilt.

In der Entscheidung Pierre Fabre Dermo-Cosmetique SAS, Rechtssache C-439/09 vom 21. Oktober 2011 hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage zu befassen, ob es zulässig sei, den Vertrieb eines bestimmten Produktes über das Internet vollständig auszuschließen. Der zugelassene Vertriebshändler musste sich verpflichten, die Produkte „nur in einer materialisierten und individualisierten Verkaufsstelle abzugeben“. Außerdem musste in diesen Räumlichkeiten stets eine für die Produkte besondere geschulte Person anwesend sein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.