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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
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Links der Woche: Online-Bezahlschranken, Kontrolle von Internet-Daten, Tagesschau-App und der neue Personalausweis
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Experten fordern den „Bio-TÜV“ für Öko-Lebensmittel

Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.

 

Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.

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Links der Woche: Online-Bezahlschranken, Kontrolle von Internet-Daten, Tagesschau-App und der neue Personalausweis

Deutschland erwartet den ersten Schneefall des kommenden Winters, vorab erwarten Sie jedoch noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 43 (22.10. –  26.10.2012):

 

🙁 Apple: Verfehlt trotz Milliardengewinn knapp das Ziel, mehr dazu…

😐 Piraten und Grüne:  Lehnen Regierungsentwurf zur Kontrolle von Internet-Daten ab, mehr dazu…

😐 Deutsche Tageszeitungen: Planen Online-Bezahlschranken, mehr dazu…

😉 Zwei Jahre später: der neue Personalausweis, mehr dazu…

🙂 Streit um App der Tagesschau:  Soll beigelegt werden, mehr dazu…

😐 EU-Kommission: Plant DNS-Sperren gegen Online-Glücksspiel, mehr dazu…

Experten fordern den „Bio-TÜV“ für Öko-Lebensmittel

Mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln lässt sich viel Geld verdienen – klar, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft.

Experten fordern deshalb die Einführung strengerer Kontrollen für Händler, da gerade hier von einem höheren Betrugsrisiko als bei den Erzeugern ausgegangen wird.

Sollte dieser Forderung seitens der Politik nachgegangen werden, müssten sich Lebensmittelhändler auf vermehrte Kontrollen einstellen.

Das Bio-Siegel boomt: Nach Angaben des BMELV nutzen inzwischen über 4.000 deutsche Unternehmen das Siegel auf über 65.000 Produkten. Da diese deutlich teurer sind als ihre Pendants ohne Siegel, besteht natürlich ein gewisser Reiz für Betrüger, „normale“ Lebensmittel mit illegal aufgebrachten Siegeln aufzuwerten und zu deutlich überhöhten Preisen auf den Markt zu bringen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.